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Diese Neonazis können wir aushalten

Die NPD bejubelt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf Facebook und Twitter frohlockt die Parteispitze, die Anhänger im Netz stimmen ein: Seht her, der Angriff des Staates ist abgeschmettert, von wegen verfassungswidrig. Die NPD hat es jetzt von den höchsten deutschen Richtern amtlich bescheinigt bekommen: Sie ist und bleibt eine zugelassene Partei. 

Die rechtsextreme Partei wird also weiterhin zu Wahlen antreten, ihre 338 Mandatsträger werden weiter in den Kommunalparlamenten mitreden. Ob die NPD angesichts ihrer Schwäche jemals wieder in Landtage einzieht, sei dahingestellt. Doch ihre Wahlkämpfer werden Plakate mit den alten und neuen hetzerischen Slogans aufhängen. Ihre Funktionäre werden zu Kundgebungen aufrufen und Demonstrationen organisieren. Der Staat wird sie weiter über die staatliche Parteienfinanzierung bezuschussen.

 

 

Das klingt schwer erträglich. Doch das Bundesverfassungsgericht hat sich aus guten Gründen gegen ein Verbot der NPD entschieden. Nicht etwa, weil es ihre Ziele und ihre Propaganda nicht für verfassungsfeindlich hält. Im Gegenteil: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat in der Urteilsbegründung ausdrücklich bestätigt, dass die Partei politisch außerhalb der Verfassung steht. Das Verbot wurde vielmehr abgelehnt, weil sie derzeit zu klein und zu machtlos ist, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden oder den Bestand der Bundesrepublik zu bedrohen. Nur das aber hätte ein Parteiverbot – die schärfste Waffe, die der Rechtsstaat in der politischen Auseinandersetzung hat – gerechtfertigt. 

Als die Bundesländer ihren Antrag formulierten, war die Lage noch anders: Damals saß die NPD in mehreren Landesparlamenten. In den Wahlen nach 2014 hat sie diese Mandate verloren, die Zahl der Mitglieder sank auf etwa 5.000, die Kasse ist leer, Immobilien sind verpfändet. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht im März 2016 war die NPD nur noch in ein paar Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten und mit einem Mandat im Europaparlament vertreten. Entscheidend für das Urteil war aber ebendieser Zeitpunkt. Die von den Ländern eingereichten Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei reichten allein für ein Verbot nicht aus. 

 

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