Generelle Landarztquote ist vom Tisch

Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist in trockenen Tüchern. Länder können, müssen aber keine Zulassungsquote für Landärzte in spe festlegen.

 

Generelle Landarztquote ist vom Tisch

Der Kompromiss zum Masterplan steht – ohne die strittige Landarztquote.

 © Marco2811/Fotolia

BERLIN. Der Kompromiss steht: Die Staatssekretäre der Gesundheits-, Wissenschafts- und Kultusminister der Länder haben sich auf Reformen des Medizinstudiums geeinigt. Das erklärte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, am Mittwochabend beim Neujahrsempfang des Deutschen Hausärzteverbandes. Mitte März, erfuhr die "Ärzte Zeitung", soll das Paket endgültig auf Ministerebene beschlossen werden. Die bisher strittige Landarztquote ist im konsentierten Masterplan Medizinstudium 2020 nicht weiter vorgesehen.

 

Zuvor hatte das weiter streng unter Verschluss gehaltene Papier, das der "Ärzte Zeitung" in der zuletzt aktuellen Fassung vorliegt, über Monate im Getriebe der Ministerialbürokratie festgesteckt. Strittig war neben der Gegenfinanzierung der 37 Maßnahmen mit der Landarztquote nur ein inhaltlicher Punkt. Der Kompromiss sieht anstelle einer verpflichtenden Quote für die Länder nun eine "Öffnungsklausel" vor, erklärt Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD) auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Länder bekommen demnach die Option eingeräumt, einen Teil der Studienplätze außerhalb sonstiger Zulassungsbedingungen an Bewerber zu vergeben, die sich zu einer späteren Niederlassung in unterversorgten Regionen verpflichten. "Mit dieser Regelung kann ich meinen Frieden machen", sagt Dittmar.

 

Aus anderen Kreisen erfuhr die "Ärzte Zeitung", dass diese Regelung bis zu zehn Prozent der Studienplätze betreffen soll. Das geht aus einem von den Teilnehmern noch nicht konsentierten Änderungsentwurf hervor. Darüber hinaus bleibt es bei den bereits beschlossenen Maßnahmen. So wird unter anderem das praktische Jahr künftig in Quartale unterteilt, von denen eines in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung geleistet werden muss.

 

"Ich freue mich sehr, dass der Masterplan nun wohl in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird", sagte Professor Erika Baum, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), auf Anfrage. Nun müsse die Umsetzung der nächsten Schritte – allen voran die Novellierung der Approbationsordnung – "zügig folgen", so Baum. "Die Vorarbeiten sollten auch trotz Wahlkampf und Regierungsbildung möglich sein." Eine Expertengruppe wird die rechtliche Umsetzung der Masterplan-Beschlüsse ausarbeiten.

 

Im Vorfeld des Empfangs hatte die DEGAM wie berichtet gemeinsam mit dem Hausärzteverband eine zügige Verabschiedung des Masterplans gefordert. Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt reagierte am Donnerstag dementsprechend positiv.

 

Mit Blick auf die Finanzierung der Weiterbildung kündigte Staatssekretär Stroppe an, eine Stiftungslösung zu initiieren. Damit würden die Kosten der Weiterbildung von der ärztlichen Leistungserbringung entkoppelt und über eine Stiftung finanziert. (vdb, fst, af, jk)

 

Die Inhalte des Masterplans

 

Zulassung und Prüfung: Neben der Abiturnote sollen künftig auch soziale Kriterien Anwendung finden. Eine Erhöhung der Studienplatzzahl ist nicht vorgesehen.

 

Stärkung der Allgemeinmedizin: Im Staatsexamen werden künftig alle Studierenden auch in der Allgemeinmedizin geprüft. Die Fakultäten sollen die Allgemeinmedizin "schon in der Ausbildung stärker in den Fokus rücken".

 

Studieninhalte: Das Medizinstudium soll "kompetenzorientiert" weiterentwickelt, theoretische und klinische Inhalte vom ersten Semester an miteinander verknüpft werden.

 

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