Kassen und KBV geben Gas – Laboraufträge bald online
Bisher trat die Selbstverwaltung bei der Digitalisierung eher als Bremser auf. Bei den Formularen geben KBV und Kassen jetzt Gas: Im Juli kommt der digitale Laborauftrag.
Schreibarbeit: Bisher wird auf Papierformularen angestrichen, welche Leistungen im Labor angefordert werden. Alternativ können Blankoformulare genutzt werden, ab Juli ist alles online möglich.
BERLIN. Bei den kassenärztlichen Formularen setzt die Selbstverwaltung auf Entbürokratisierung und Verschlankung der Prozesse. Das zeigen die aktuellen Vereinbarungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Für Vertragsärzte am relevantesten ist die Entscheidung, dass Anforderungen an Laborgemeinschaften und Überweisungen an Labore (Muster 10 a und Muster 10) von Juli an auch online übermittelt werden können.
Lesen Sie hier mehr zu den Voraussetzungen für einen digitalen Laborauftrag.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen spricht von einem "praktischen und sinnvollen Einsatz der Digitalisierung", denn es gehe um jährlich 94 Millionen Überweisungen und Anforderungsscheine, die bisher alle auf Papier ausgefüllt und meist mit der Hand unterschrieben werden mussten. In den Laboren mussten die Scheine dann wiederum aufwändig erfasst oder gescannt werden.
Seitens der Laboranbieter wird der Beschluss zu den digitalen Vordrucken positiv kommentiert: "Endlich wird dieser Medienbruch aufgelöst", kommentiert Dr. Michael Müller, Vorstandsvorsitzender des ALM Akkreditierte Labore in der Medizin, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".
Auch Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL) spricht von einem "Durchbruch". Müller und Bobrowski sehen auch Vorteile bei der Unterstützung der zuweisenden Ärzte in der Indikationsstellung, wenn der Online-Kanal schon bei der Beauftragung geöffnet würde. Auch überflüssige Laboranforderungen könnten so vermieden werden.
Voraussetzung für die Online-Übermittlung digitaler Vordrucke sind unter anderem die Nutzung des E-Arztausweises für eine digitale Signatur sowie ein sicherer Übertragungsweg mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Arztausweis ist noch nicht besonders weit verbreitet, wird aber über die Kammern flächendeckend ausgegeben. Der Kommunikationsdienst KV-Connect bietet eine sichere Übertragung nach diesen Kriterien bereits an, weitere Anbieter dürften hinzukommen.
Die Vereinbarung zu den digitalen Vordrucken eröffnet auch die Möglichkeit, weitere Formulare zu digitalisieren. Bereits ab April können Anforderungen eines radiologischen Telekonsils (Muster 6) digital versendet werden. Zu einem weiteren Zeitplan, etwa für ein E-Rezept oder für eine digitale Überweisung, ist noch nichts bekannt.
Auch bei der Blankoformularbedruckung gibt es Erleichterungen für Anwender. Bei dieser Vorstufe der Digitalisierung können Praxen spezielles Sicherheitspapier mit Formularmerkmalen und Inhalten bedrucken. Dadurch müssen sie nicht von jedem Formular einen Vorrat anlegen, sondern nur ausreichend viel Sicherheitspapier vorhalten. Künftig müssen Ärzte, die so verfahren, dafür keinen Antrag mehr bei der KV stellen. Vielmehr reicht es, darauf zu achten, dass dafür eine zertifizierte Software genutzt wird. Vertragsärzte hätten die KBV darauf hingewiesen, dass der Antrag bei der KV nur eine unnötige bürokratische Hürde sei. Darauf habe man nun reagiert.
Bisher trat die Selbstverwaltung bei der Digitalisierung eher als Bremser auf. Bei den Formularen geben KBV und Kassen jetzt Gas: Im Juli kommt der digitale Laborauftrag.
Schreibarbeit: Bisher wird auf Papierformularen angestrichen, welche Leistungen im Labor angefordert werden. Alternativ können Blankoformulare genutzt werden, ab Juli ist alles online möglich.
BERLIN. Bei den kassenärztlichen Formularen setzt die Selbstverwaltung auf Entbürokratisierung und Verschlankung der Prozesse. Das zeigen die aktuellen Vereinbarungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Für Vertragsärzte am relevantesten ist die Entscheidung, dass Anforderungen an Laborgemeinschaften und Überweisungen an Labore (Muster 10 a und Muster 10) von Juli an auch online übermittelt werden können.
Lesen Sie hier mehr zu den Voraussetzungen für einen digitalen Laborauftrag.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen spricht von einem "praktischen und sinnvollen Einsatz der Digitalisierung", denn es gehe um jährlich 94 Millionen Überweisungen und Anforderungsscheine, die bisher alle auf Papier ausgefüllt und meist mit der Hand unterschrieben werden mussten. In den Laboren mussten die Scheine dann wiederum aufwändig erfasst oder gescannt werden.
Seitens der Laboranbieter wird der Beschluss zu den digitalen Vordrucken positiv kommentiert: "Endlich wird dieser Medienbruch aufgelöst", kommentiert Dr. Michael Müller, Vorstandsvorsitzender des ALM Akkreditierte Labore in der Medizin, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".
Auch Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL) spricht von einem "Durchbruch". Müller und Bobrowski sehen auch Vorteile bei der Unterstützung der zuweisenden Ärzte in der Indikationsstellung, wenn der Online-Kanal schon bei der Beauftragung geöffnet würde. Auch überflüssige Laboranforderungen könnten so vermieden werden.
Voraussetzung für die Online-Übermittlung digitaler Vordrucke sind unter anderem die Nutzung des E-Arztausweises für eine digitale Signatur sowie ein sicherer Übertragungsweg mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Arztausweis ist noch nicht besonders weit verbreitet, wird aber über die Kammern flächendeckend ausgegeben. Der Kommunikationsdienst KV-Connect bietet eine sichere Übertragung nach diesen Kriterien bereits an, weitere Anbieter dürften hinzukommen.
Die Vereinbarung zu den digitalen Vordrucken eröffnet auch die Möglichkeit, weitere Formulare zu digitalisieren. Bereits ab April können Anforderungen eines radiologischen Telekonsils (Muster 6) digital versendet werden. Zu einem weiteren Zeitplan, etwa für ein E-Rezept oder für eine digitale Überweisung, ist noch nichts bekannt.
Auch bei der Blankoformularbedruckung gibt es Erleichterungen für Anwender. Bei dieser Vorstufe der Digitalisierung können Praxen spezielles Sicherheitspapier mit Formularmerkmalen und Inhalten bedrucken. Dadurch müssen sie nicht von jedem Formular einen Vorrat anlegen, sondern nur ausreichend viel Sicherheitspapier vorhalten. Künftig müssen Ärzte, die so verfahren, dafür keinen Antrag mehr bei der KV stellen. Vielmehr reicht es, darauf zu achten, dass dafür eine zertifizierte Software genutzt wird. Vertragsärzte hätten die KBV darauf hingewiesen, dass der Antrag bei der KV nur eine unnötige bürokratische Hürde sei. Darauf habe man nun reagiert.