Tod von Niklas: Angeklagter bestreitet Tatbeteiligung
Der Hauptangeklagte im Prozess um den Tod des verprügelten Schülers Niklas in Bonn hat eine Beteiligung an der Schlägerei bestritten. Sein Mandant sei zur fraglichen Zeit gar nicht am Tatort gewesen, sagte der Verteidiger des 21-Jährigen vor dem Bonner Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den 17-jährigen Niklas im vergangenen Mai auf einer Straße im Bonner Stadtteil Bad Godesberg mit einem Faustschlag gegen die Schläfe niedergestreckt zu haben. Dann soll er ihm gegen den Kopf getreten haben. Niklas starb wenige Tage später im Krankenhaus. Die Tat löste weithin Trauer und Entsetzen aus.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte ergeben, dass Niklas' Gefäße im Gehirn vorgeschädigt waren. Auslösend für seinen Tod sei daher bereits der Schlag gewesen, der im Normalfall keine tödlichen Folgen gehabt hätte. Dem mutmaßlichen Haupttäter wirft die Anklage deshalb eine Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Der zweite Angeklagte, ebenfalls 21 Jahre alt, soll in der Tatnacht eine Begleiterin von Niklas geschlagen haben. Er will sich nach Angaben seines Verteidigers in der Hauptverhandlung nicht zu dem Geschehen äußern. Der 21-Jährige räumte über seinen Anwalt lediglich ein, zu einem späteren Zeitpunkt einen mutmaßlichen Tatzeugen geschlagen zu haben, weil dieser ihn provoziert habe.
Der erste Verhandlungstag endete bereits nach 20 Minuten. Für den Prozess hat das Landgericht zunächst 17 Tage angesetzt. (Aktenzeichen: 28 KLs 10/16)
Der Hauptangeklagte im Prozess um den Tod des verprügelten Schülers Niklas in Bonn hat eine Beteiligung an der Schlägerei bestritten. Sein Mandant sei zur fraglichen Zeit gar nicht am Tatort gewesen, sagte der Verteidiger des 21-Jährigen vor dem Bonner Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den 17-jährigen Niklas im vergangenen Mai auf einer Straße im Bonner Stadtteil Bad Godesberg mit einem Faustschlag gegen die Schläfe niedergestreckt zu haben. Dann soll er ihm gegen den Kopf getreten haben. Niklas starb wenige Tage später im Krankenhaus. Die Tat löste weithin Trauer und Entsetzen aus.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte ergeben, dass Niklas' Gefäße im Gehirn vorgeschädigt waren. Auslösend für seinen Tod sei daher bereits der Schlag gewesen, der im Normalfall keine tödlichen Folgen gehabt hätte. Dem mutmaßlichen Haupttäter wirft die Anklage deshalb eine Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Der zweite Angeklagte, ebenfalls 21 Jahre alt, soll in der Tatnacht eine Begleiterin von Niklas geschlagen haben. Er will sich nach Angaben seines Verteidigers in der Hauptverhandlung nicht zu dem Geschehen äußern. Der 21-Jährige räumte über seinen Anwalt lediglich ein, zu einem späteren Zeitpunkt einen mutmaßlichen Tatzeugen geschlagen zu haben, weil dieser ihn provoziert habe.
Der erste Verhandlungstag endete bereits nach 20 Minuten. Für den Prozess hat das Landgericht zunächst 17 Tage angesetzt. (Aktenzeichen: 28 KLs 10/16)